Kein Rechtsrat. Dieser Artikel fasst den Gesetzestext zusammen, Stand 22.09.2026. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin oder einen Anwalt.
Die kurze Antwort
Werbeanrufe nach § 7 UWG
Privatkunden (Verbraucher)
eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung, dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt
Unternehmen (sonstige Marktteilnehmer)
mindestens eine mutmaßliche Einwilligung
Anruf mit automatischer Anrufmaschine
immer eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung, auch bei Unternehmen
Kaltakquise im engeren Sinn, also ein Werbeanruf ohne jede Einwilligung, ist bei Privatkunden damit nicht erlaubt.
Privatkunden: nur mit ausdrücklicher Einwilligung
§ 7 Absatz 2 Nummer 1 UWG nennt eine unzumutbare Belästigung „bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung“. Die Einwilligung muss also vor dem Anruf vorliegen, sich auf Telefonwerbung beziehen und aktiv erteilt worden sein.
Dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren
Seit § 7a UWG reicht es nicht, eine Einwilligung zu haben. Du musst sie „zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form“ dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren, gerechnet ab der Erteilung und nach jeder Verwendung. Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur, kann den Nachweis verlangen.
Festhalten solltest du deshalb mindestens: wer eingewilligt hat, wann, auf welchem Weg und mit welchem Wortlaut. Was genau dazugehört, steht im Artikel Einwilligung in Telefonwerbung dokumentieren.
Unternehmen: die mutmaßliche Einwilligung
Bei Unternehmen reicht nach § 7 UWG eine „zumindest mutmaßliche Einwilligung“. Du musst also aus den Umständen annehmen dürfen, dass der Angerufene deinen Anruf erwartet oder begrüßt. Ein allgemeiner Bedarf, den jedes Unternehmen haben könnte, reicht dafür nach der Rechtsprechung in der Regel nicht. Halte fest, worauf du deine Annahme stützt.
Was ein Verstoß kostet
§ 20 UWG sieht Bußgelder vor:
- bis zu 300.000 €für Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung
- bis zu 50.000 €wenn die Einwilligung nicht, nicht richtig oder nicht fünf Jahre dokumentiert ist
Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Dazu können Abmahnungen kommen.
Power-Dialer oder Anrufmaschine?
Eine automatische Anrufmaschine, also ein Anruf mit Bandansage ohne Menschen am Telefon, braucht nach § 7 UWG immer eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Beim Power-Dialer von ClosingHub startet der Setter jeden Anruf selbst und führt das Gespräch selbst. Wie sich Power-Dialer und Predictive-Dialer unterscheiden, erklärt der Artikel Power-Dialer.
Checkliste für deinen Vertrieb
- Frag die Einwilligung für Telefonwerbung im Funnel ausdrücklich ab, am besten mit eigenem Häkchen.
- Heb den Wortlaut auf, den der Lead angehakt hat.
- Halte Datum und Weg der Einwilligung am Lead fest.
- Beachte einen Widerruf sofort und dokumentiere ihn mit Datum.
- Notier bei Unternehmen, worauf du die mutmaßliche Einwilligung stützt.
- Ruf Leads ohne Einwilligung nicht an, auch nicht „nur kurz“.
Wie ClosingHub dabei hilft
- Einwilligungen für Anruf, E-Mail-Werbung, Gesprächsaufzeichnung und Weitergabe stehen getrennt am Lead, jede mit Datum, Quelle und auf Wunsch dem Wortlaut.
- Jede Lead-Quelle speichert den Satz, der im Funnel neben dem Häkchen steht.
- Fehlt die Einwilligung, ist der Anruf gesperrt, im Lead und im Dialer. Der Grund steht dabei.
- Ein Widerruf gilt sofort und bleibt mit Datum sichtbar.
- Der Arbeitsbereich läuft im Modus Privatkunden oder Geschäftskunden. Im Modus Geschäftskunden geht der Anruf auch ohne dokumentierte Einwilligung, ein Widerruf sperrt in beiden Modi.


